Die Register reglementierter Tätigkeiten stellen keine einheitliche Datenbank dar, sondern bestehen aus zahlreichen separaten Registern, die von verschiedenen öffentlichen Institutionen – Ministerien, Regulierungsbehörden und Verwaltungsorganen – geführt werden. Jedes dieser Register umfasst eine andere Art von Tätigkeit, für deren Ausübung eine besondere Genehmigung erforderlich ist.
Die zentrale Anlaufstelle für diese Informationen ist die Unternehmenssuche auf der Website Biznes.gov.pl, die vom Ministerium für Entwicklung und Technologie betrieben wird. Über diese Suche lassen sich die Befugnisse und Einschränkungen eines bestimmten, im KRS registrierten Unternehmens einsehen.
Was ist eine reglementierte Tätigkeit?
Die reglementierte Tätigkeit ist eine Form der Regulierung der wirtschaftlichen Tätigkeit in Polen. Ein Unternehmer darf eine bestimmte Art von Tätigkeit erst aufnehmen und ausüben, nachdem die in den Rechtsvorschriften festgelegten Voraussetzungen erfüllt und ein Eintrag in das entsprechende Register reglementierter Tätigkeiten vorgenommen wurde.
Die reglementierte Tätigkeit ist von konzessionspflichtigen Tätigkeiten sowie von genehmigungspflichtigen Tätigkeiten zu unterscheiden. Dabei handelt es sich um eigenständige Formen der Regulierung wirtschaftlicher Tätigkeiten, die durch andere Rechtsvorschriften geregelt werden und den Erwerb unterschiedlicher Berechtigungen erfordern.
Die Ausübung einer reglementierten Tätigkeit ohne die erforderliche Eintragung ist rechtswidrig und wird mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet. Die Eintragung in das Register reglementierter Tätigkeiten ist häufig eine Voraussetzung für die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen.
Die über Biznes.gov.pl verfügbaren Daten umfassen die im KRS registrierten Unternehmen. Um eine vollständige Liste aller Unternehmer mit einer gültigen Genehmigung der jeweiligen Art zu erhalten, müssen diese Daten mit den Daten aus dem CEIDG abgeglichen werden, wo die Genehmigungen einzelner Unternehmer erfasst sind.
Arten reglementierter Tätigkeiten
Zu den reglementierten Tätigkeiten zählen jene Arten wirtschaftlicher Tätigkeiten, die eine Eintragung in das Register reglementierter Tätigkeiten sowie die Erfüllung besonderer gesetzlich festgelegter Voraussetzungen erfordern.
Beispiele für reglementierte Tätigkeiten sind:
- die Führung einer Einzelpraxis oder einer Facharztpraxis,
- die Führung einer eigenständigen Pflegepraxis oder einer eigenständigen Fachpflegepraxis,
- Organisation von Weiterbildungskursen und Betrieb einer Fahrschule,
- Tätigkeit im Bereich der Sammlung von Siedlungsabfällen,
- Betreiben einer psychologischen Praxis,
- Abfüllung von Weinprodukten,
- Arbeitsvermittlung,
- Tätigkeit einer Arbeitsvermittlungsagentur,
- Betrieb einer Gemeinschaftspraxis für Ärzte oder einer Gemeinschaftspraxis für Pflegekräfte.
In jedem Fall legt der Unternehmer, der die Eintragung beantragt, eine Erklärung über die Erfüllung der erforderlichen Voraussetzungen vor – die Registerbehörde prüft lediglich die formale Vollständigkeit des Antrags, während die inhaltliche Überprüfung der Voraussetzungen im Rahmen einer Nachprüfung erfolgt.
Die Eintragung in das Register ist für die rechtmäßige Ausübung einer reglementierten Tätigkeit unerlässlich; fehlt sie oder wird sie widerrufen, führt dies zu einem Verbot der Ausübung der betreffenden wirtschaftlichen Tätigkeit.