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„Wir empfehlen diesen Dienst wärmstens und wissen, dass auch andere Unternehmen auf unsere Empfehlung hin begonnen haben, ihn zu nutzen.“
Verwendetes Produkt
Insolvenzliste
Person
Dariusz Smereka
Leitender Anwalt
ADS Rechtsanwaltskanzlei

Fallstudie: Wie hat die Kanzlei eine Forderung in Höhe von 800.000 PLN eingetrieben?

Die MGBI-Insolvenzliste ist ein Service, der die Arbeit von Kanzleien, die sich mit der Eintreibung von Forderungen befassen, erheblich erleichtert. Rechtsanwalt Dariusz Smereka berichtet, wie es mithilfe dieses Dienstes gelungen ist, für zwei Mandanten Forderungen in Höhe von 500.000 und 300.000 PLN einzutreiben.

KUNDE:

HERAUSFORDERUNG:

  • Schnelle Bereitstellung von Informationen zur rechtlichen Situation der Schuldner
  • Vermeidung von Kosten aufgrund einer unbegründeten Zwangsvollstreckung gegen ein Unternehmen, das sich in Insolvenz oder Restrukturierung befindet.

ERGEBNIS:

  • Die Eintreibung eines beträchtlichen Betrags (nämlich rund 800.000 PLN) von den Schuldnern,
  • Die Vermeidung der Kosten der oben genannten Verfahren.

Wie hat die Kanzlei vor der Nutzung der MGBI-Insolvenzliste Informationen über Schuldner recherchiert?

Bevor die genannte Kanzlei begann, die MGBI-Insolvenzliste zu nutzen, mussten ihre Mitarbeiter Informationen über Schuldner selbst recherchieren.

Dariusz Smereka beschrieb diesen Prozess wie folgt:

Früher gaben die Gerichte solche Informationen weiter, also riefen wir entweder bei den Gerichten oder direkt bei den Schuldnern an.

Wir haben alles „auf eigene Faust“ erledigt und einfach im Internet nach Informationen über die Situation des jeweiligen Unternehmens gesucht. Außerdem haben wir in den PDF-Dateien der einzelnen Ausgaben des „Monitor Sądowy i Gospodarczy“ recherchiert.

Was hat sich geändert, seit die MGBI-Insolvenzliste genutzt wird?

Dariusz Smereka räumt ein, dass die genannten Tätigkeiten viel Zeit in Anspruch genommen haben.

Dank der MGBI-Insolvenzliste hat sich der Zeitaufwand für die Vorbereitung eines Falles erheblich verkürzt:

Jetzt haben wir alles an einem Ort, sodass wir wirklich viel Zeit sparen, wenn wir mehrere Schuldner überprüfen müssen.

Wenn wir über aktuelle Informationen zu einem bestimmten Unternehmen verfügen, ist der gesamte Prozess weniger aufwendig und kann schneller abgewickelt werden.

Wie viel Geld konnte dank der MGBI-Insolvenzliste zurückgewonnen werden?

Dariusz Smereka berichtete uns von zwei Fällen, in denen die rechtzeitige Kenntnis von einem beginnenden Sanierungsverfahren es ermöglichte, beträchtliche Summen von den Schuldnern zurückzugewinnen.

Person
Dariusz Smereka
Leitender Anwalt
ADS Rechtsanwaltskanzlei

Dank der Nutzung der Insolvenzliste haben wir erfahren, dass einer der Schuldner unseres Kunden ein Sanierungsverfahren eingeleitet hat. Es handelte sich um ein Verfahren zur Bestätigung eines Vergleichs, weshalb ein Vergleichstermin festgelegt wurde.

Mit diesem Wissen konnten wir Maßnahmen ergreifen und Gespräche mit dem Schuldner führen, um die Interessen unseres Mandanten zu wahren. Bei dem Schuldner handelte es sich um einen Stromversorger, was in diesem Fall von Bedeutung ist, da gemäß dem Energiegesetz die Möglichkeit besteht, die Versorgung auszusetzen.

Dank dieser Information gelang es uns, mit dem Schuldner zu einer Einigung zu gelangen und unsere Forderungen zu sichern. Nach der Genehmigung des Vergleichs hätten unsere Gespräche mit dem Schuldner anders verlaufen und die Eintreibung der Forderungen wäre schwieriger gewesen.

Der Betrag, der auf diese Weise gesichert werden konnte, belief sich auf etwa eine halbe Million Zloty. Ähnlich verhielt es sich bei einem anderen Unternehmen – dort gelang es, einen etwas geringeren, aber dennoch beträchtlichen Betrag in Höhe von etwa 300.000 Zloty zurückzuerhalten.

Die Kenntnis von anstehenden Insolvenz- und Sanierungsverfahren kann nicht nur die Einigung mit dem Schuldner erleichtern und damit die Eintreibung der Forderung vereinfachen, sondern auch die Mandanten vor ungerechtfertigten Kosten bewahren.

Dariusz Smereka erklärt:

In einigen anderen Fällen hat uns die Kenntnis über die Einleitung eines Insolvenz- oder Sanierungsverfahrens vor Kosten bewahrt.

Wenn wir Klage gegen einen Schuldner erheben würden, gegen den bereits eines der genannten Verfahren läuft, könnten wir in bestimmten Fällen die Kosten dieses Verfahrens tragen müssen, ohne sie vom Schuldner zurückfordern zu können.

Diese Informationen schützen uns auch vor den Folgen einer ungerechtfertigten Zwangsvollstreckung, d. h. vor weiteren Kosten.

Welche weiteren Vorteile bietet die Nutzung der MGBI-Insolvenzliste?

Die Vorteile der MGBI-Insolvenzliste beschränken sich nicht nur auf Informationen über beginnende Insolvenz- und Sanierungsverfahren.

Der Dienst liefert zudem Informationen, die im Zusammenhang mit anderen Verfahren nützlich sind. Dariusz Smereka erklärt dazu:

Für uns sind Informationen über personelle Veränderungen in den Vorständen von Unternehmen wichtig, beispielsweise darüber, ob jemand aus dem Vorstand ausgeschieden ist.

Dies ist für Vollstreckungsmaßnahmen oder die Verweisung von Angelegenheiten gemäß § 299 des Handelsgesetzbuches von Bedeutung.

Er betrifft die Haftung der Vorstandsmitglieder für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft, falls die gegen sie eingeleitete Zwangsvollstreckung erfolglos bleibt.

Wir haben den genannten Anwalt auch gefragt, wie er die MGBI-Insolvenzliste bewertet und ob er diesen Service weiterempfehlen würde. Hier ist seine Antwort:

Wir können diesen Dienst wärmstens empfehlen und wissen, dass auch andere Unternehmen aus unserem Netzwerk begonnen haben, ihn zu nutzen.

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